Teilnahmebedingungen für Markt der Medien (Computerbörsen & DVD, Plattenbörsen....)                                                     

Teilnahmebedingungen für Markt der Medien ab 2011

Anmeldung                 Grundsätzlich kann jeder gewerbliche und private Anbieter teilnehmen. Die Anmeldung kann mit dem unterschriebenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung im Internet oder per E-Mail ist auch ohne Unterschrift verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung. Neue gewerbliche Anbieter müssen eine  Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist durch die jeweilige Hallengröße begrenzt, daher er­halten bei Überbuchung Vorauszahler den Vorzug. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an andere Anbieter ist nicht gestattet.

Standmiete                 Standpreise stehen im Anmeldeformular. Sie sind am jeweiligen Termin fällig. Die Vorkasse gilt als Kaution. Sie wird mit der betreffenden Börse aufgelöst. Sie er­halten dann eine Rechnung mit dem Rechnungsda­tum des Börsentermins und dem Zahldatum der betreffenden Kaution. Die Standgebühr enthält 19% MwSt.

Rücktritt                      Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis Montag, 21.00 Uhr vor dem je­weiligen Termin  möglich. Betreffende Kautionen werden dann zurückbezahlt. Tritt der An­bieter in der Woche vor der Veranstaltung zurück, betragen die Kosten, falls der Stand von uns nicht weitervermietet werden kann, 50% der Standgebühr. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann, fallen keine Kosten an. Der Rücktritt muss dem Ver­anstalter telefonisch und schriftlich, also doppelt, mit­geteilt wird. Falls der Anbieter seinen reser­vierte Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle Betrag der betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits gebuchter weiterer Termine wird storniert.

Haftung                       Der Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber, diese rechtzeitig be­kannt zu geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem Anbieter durch Ausfall der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden und Dieb­stähle. Der Anbieter haftet für die, von ihm und seinen Be­auftragten verursachten Schäden.

 Werbung                    Das An­bringen und Ver­teilen jeg­lichen Werbema­terials bedarf der Zustimmung des Ver­anstalters. Dies gilt auch für die, zum Veranstaltungsraum ge­hörenden, Verkehrsflächen. (Parkplätze, Hallenzu­gang...) Werbung für Märkte anderer Veranstalter ist nicht gestattet.

Ware               Der Anbieter ist für den Verkauf der Ware und die Wahrung der Urheberrechte selbst verant­wortlich. Der Verkauf von Medien mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder volksverhetzendem Inhalt, so­wie von Raubkopien ist strengstens unter­sagt. Der Verkauf von indizierten Medien und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten. Sogenannte 18er-Ware darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden. (Ein solcher Raum wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt, falls es in den betreffenden Hallen möglich ist!) De­fekte oder gebrauchte Waren (z.B. Festplatten, man­gelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet werden. Die Preise müssen sichtbar an der Ware an­gebracht sein. Die Abgabe von Speisen und Geträn­ken ist genehmigungspflichtig. Das Abspielen von Medien ist nur zu Vorführung, zum Zweck des Ver­kaufs derselben, erlaubt.

Auf- und Abbau              Alle Aussteller haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben! Die Ausstellungsfläche be­schränkt sich auf die reser­vierte Tischfläche. (Kein Verkauf auf Bo­den, Stühlen und Gängen!)  Die Tische sind immer abzudecken (dicker Stoff bzw. Pappe).  Ein Stroman­schluss (220V) ist kostenlos. Der Anschluss von Ge­räten über 400W ist dem Veranstalter vorab zu mel­den. Der Aufbau endet
15 Min. vor Veranstaltungs­beginn. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem Lade- und Eingangsbereich sein. Der re­servierte Stand wird nur bis 30 Minuten nach Ver­anstaltungsbeginn freige­hal­ten. Mit dem Abbau darf frühestens erst am Ende der Veranstaltung (i.d.R.17 Uhr)  begonnen werden. Während der Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone befinden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst ent­steht ein Entsor­gungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten wer­den. Für Hunde gilt Leinenpflicht!

Veranstalter                Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstoß ge­gen obige Bedingungen behält er sich einen soforti­gen Ausschluss des Anbieters vor. Kosten, die die­sem daraus resultieren, werden nicht ersetzt. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Der Gerichts­stand ist Ulm.

Bankverbindung : VR Bank Neu-Ulm/Weißenhorn eG     BLZ 730 611 91            Konto 72 11 66




Compu Care<