Teilnahmebedingungen für Computerbörsen &
DVD, Plattenbörsen
Anmeldung
Grundsätzlich
kann jeder gewerbliche und private Anbieter
teilnehmen.
Die Anmeldung
kann mit dem unterschriebenen Anmeldeformular
erfolgen.
Die Anmeldung
im Internet oder per E-Mail ist auch ohne
Unterschrift verbindlich.
Sie erhalten
eine Bestätigung. Neue gewerbliche Anbieter
müssen eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist durch die
jeweilige Hallengröße begrenzt, daher erhalten bei Überbuchung
Vorauszahler den
Vorzug. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an andere
Anbieter
ist nicht gestattet.
Standmiete
Standpreise
stehen im Anmeldeformular. Sie sind am
jeweiligen Termin fällig. Die Vorkasse gilt als Kaution. Sie wird mit
der
betreffenden Börse aufgelöst. Sie erhalten dann eine Rechnung mit dem
Rechnungsdatum
des Börsentermins und dem Zahldatum der betreffenden Kaution. Die
Kaution kann
überwiesen werden oder per Nachnahme eingezogen werden! Bei Nachnahme
erhöht
sich die zahlbare Summe um 2€.
Die Standgebühr
ist nach § 4 NR.12 Satz1 Buchstabe a UStG steuerfrei.
Im Standpreis ist also keine Umsatzsteuer enthalten. Es kann also auch
keine
Vorsteuer abgesetzt werden.
Rücktritt
Ein kostenfreier
Rücktritt ist nur bis Montag, 21.00 Uhr vor dem jeweiligen Termin möglich. Betreffende
Kautionen werden dann
zurückbezahlt. Tritt der Anbieter in der Woche vor der Veranstaltung
zurück,
betragen die Kosten, falls der Stand von uns nicht weitervermietet
werden kann,
50% der Standgebühr. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann,
fallen
keine Kosten an. Der Rücktritt muss dem Veranstalter telefonisch und
schriftlich, also doppelt, mitgeteilt wird. Falls der Anbieter seinen
reservierte Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle
Betrag
der betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits
gebuchter
weiterer Termine wird storniert.
Haftung der
Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber,
diese
rechtzeitig bekannt zu geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem
Anbieter
durch Ausfall der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet
nicht für
Sach- und Körperschäden und Diebstähle. Der Anbieter haftet für die,
von ihm
und seinen Beauftragten verursachten Schäden.
Werbung
Das Anbringen
und Verteilen jeglichen Werbematerials bedarf
der Zustimmung des Veranstalters.
Dies gilt auch
für die, zum Veranstaltungsraum gehörenden,
Verkehrsflächen. (Parkplätze, Hallenzugang...)
Werbung für Märkte anderer Veranstalter sind nicht
gestattet.
Ware
Der Anbieter
ist für den Verkauf der Ware und die Wahrung
der Urheberrechte selbst verantwortlich. Der Verkauf von Medien mit
gewaltverherrlichendem, pornografischem oder volksverhetzendem Inhalt,
sowie
von Raubkopien ist strengstens untersagt. Der Verkauf von indizierten
Medien
und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten. Sogenannte
18er-Ware
darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden. (Ein solcher
Raum
wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt, falls es
in den
betreffenden Hallen möglich ist!) Defekte oder gebrauchte Waren (z.B.
Festplatten, mangelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet
werden. Die
Preise müssen sichtbar an der Ware angebracht sein. Die Abgabe von
Speisen und
Getränken ist genehmigungspflichtig. Das Abspielen von Medien ist nur
zu
Vorführung, zum Zweck des Verkaufs derselben, erlaubt.
Auf- und Abbau
Alle Aussteller haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben! Die Ausstellungsfläche beschränkt sich auf die reservierte Tischfläche. (Kein Verkauf auf Boden, Stühlen und Gängen!) Die Tische sind immer abzudecken (dicker Stoff bzw. Pappe). Ein Stromanschluss (220V) ist kostenlos. Der Anschluss von Geräten über 400W ist dem Veranstalter vorab zu melden. Der Aufbau endet 15 Min. vor Veranstaltungsbeginn. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem Lade- und Eingangsbereich sein. Der reservierte Stand wird nur bis 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn freigehalten. Mit dem Abbau darf frühestens erst am Ende der Veranstaltung (i.d.R.17 Uhr) begonnen werden. Während der Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone befinden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst entsteht ein Entsorgungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten werden. Für Hunde gilt Leinenpflicht!
Veranstalter
Der
Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstoß gegen obige
Bedingungen behält er sich einen sofortigen Ausschluss des Anbieters
vor.
Kosten, die diesem daraus resultieren, werden nicht ersetzt. Jede
Nebenabrede
bedarf der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Ulm.
Bankverbindung

