Teilnahmebedingungen für Markt der Medien (Computerbörsen &
DVD, Plattenbörsen....)
Teilnahmebedingungen für
Markt der Medien ab 2011
Anmeldung Grundsätzlich kann jeder gewerbliche
und private Anbieter teilnehmen. Die Anmeldung kann mit dem unterschriebenen
Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung im Internet oder per E-Mail ist auch
ohne Unterschrift verbindlich. Sie erhalten eine Bestätigung. Neue gewerbliche
Anbieter müssen eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist
durch die jeweilige Hallengröße begrenzt, daher erhalten bei Überbuchung
Vorauszahler den Vorzug. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an
andere Anbieter ist nicht gestattet.
Standmiete Standpreise stehen im
Anmeldeformular. Sie sind am jeweiligen Termin fällig. Die Vorkasse gilt als
Kaution. Sie wird mit der betreffenden Börse aufgelöst. Sie erhalten dann eine
Rechnung mit dem Rechnungsdatum des Börsentermins und dem Zahldatum der
betreffenden Kaution. Die Standgebühr enthält 19% MwSt.
Rücktritt Ein kostenfreier Rücktritt ist nur
bis Montag, 21.00 Uhr vor dem jeweiligen Termin möglich. Betreffende Kautionen werden dann zurückbezahlt.
Tritt der Anbieter in der Woche vor der Veranstaltung zurück, betragen die
Kosten, falls der Stand von uns nicht weitervermietet werden kann, 50% der
Standgebühr. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann, fallen keine
Kosten an. Der Rücktritt muss dem Veranstalter telefonisch und schriftlich,
also doppelt, mitgeteilt wird. Falls der Anbieter seinen reservierte
Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle Betrag der
betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits gebuchter weiterer
Termine wird storniert.
Haftung Der Veranstalter behält sich
Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber, diese rechtzeitig bekannt zu
geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem Anbieter durch Ausfall der
Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und
Körperschäden und Diebstähle. Der Anbieter haftet für die, von ihm und seinen
Beauftragten verursachten Schäden.
Werbung Das Anbringen und Verteilen jeglichen
Werbematerials bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt auch
für die, zum Veranstaltungsraum gehörenden, Verkehrsflächen. (Parkplätze,
Hallenzugang...) Werbung für Märkte anderer Veranstalter ist nicht
gestattet.
Ware Der Anbieter ist für den Verkauf der
Ware und die Wahrung der Urheberrechte selbst verantwortlich. Der Verkauf von
Medien mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder volksverhetzendem
Inhalt, sowie von Raubkopien ist strengstens untersagt. Der Verkauf von
indizierten Medien und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten.
Sogenannte 18er-Ware darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden.
(Ein solcher Raum wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt,
falls es in den betreffenden Hallen möglich ist!) Defekte oder gebrauchte
Waren (z.B. Festplatten, mangelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet
werden. Die Preise müssen sichtbar an der Ware angebracht sein. Die Abgabe von Speisen und Getränken ist genehmigungspflichtig. Das
Abspielen von Medien ist nur zu Vorführung, zum Zweck des Verkaufs derselben,
erlaubt.
Auf- und Abbau Alle Aussteller haben ihre Adresse
deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben!
Die Ausstellungsfläche beschränkt sich auf die reservierte Tischfläche. (Kein
Verkauf auf Boden, Stühlen und Gängen!) Die Tische sind immer abzudecken
(dicker Stoff bzw. Pappe). Ein Stromanschluss (220V) ist kostenlos. Der
Anschluss von Geräten über 400W ist dem Veranstalter vorab zu melden. Der Aufbau
endet
15 Min. vor Veranstaltungsbeginn. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem
Lade- und Eingangsbereich sein. Der reservierte Stand wird nur bis 30 Minuten
nach Veranstaltungsbeginn freigehalten. Mit dem Abbau darf frühestens erst
am Ende der Veranstaltung (i.d.R.17 Uhr) begonnen werden. Während der
Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone
befinden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst entsteht ein
Entsorgungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten
werden. Für Hunde gilt Leinenpflicht!
Veranstalter Der Veranstalter hat das
Hausrecht. Bei Verstoß gegen obige Bedingungen behält er sich einen sofortigen
Ausschluss des Anbieters vor. Kosten, die diesem daraus resultieren, werden
nicht ersetzt. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Der Gerichtsstand ist
Ulm.

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