Teilnahmebedingungen für Computerbörsen & DVD, Plattenbörsen                                                     

Anmeldung

Grundsätzlich kann jeder gewerbliche und private Anbieter teilnehmen.

Die Anmeldung kann mit dem unterschriebenen Anmeldeformular erfolgen.

Die Anmeldung im Internet oder per E-Mail ist auch ohne Unterschrift verbindlich.

Sie erhalten eine Bestätigung. Neue gewerbliche Anbieter müssen eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Die Verkaufsfläche ist durch die jeweilige Hallengröße begrenzt, daher erhalten bei Überbuchung Vorauszahler den Vorzug. Eine Weiter- oder Untervermietung von Standfläche an andere Anbieter ist nicht gestattet.

Standmiete

Standpreise stehen im Anmeldeformular. Sie sind am jeweiligen Termin fällig. Die Vorkasse gilt als Kaution. Sie wird mit der betreffenden Börse aufgelöst. Sie erhalten dann eine Rechnung mit dem Rechnungsda­tum des Börsentermins und dem Zahldatum der betreffenden Kaution. Die Kaution kann überwiesen werden oder per Nachnahme eingezogen werden! Bei Nachnahme erhöht sich die zahlbare Summe um 2€.

Die Standgebühr ist nach § 4 NR.12 Satz1 Buchstabe a UStG steuerfrei. Im Standpreis ist also keine Umsatzsteuer enthalten. Es kann also auch keine Vorsteuer abgesetzt werden.

Rücktritt

 Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis Montag, 21.00 Uhr vor dem je­weiligen Termin  möglich. Betreffende Kautionen werden dann zurückbezahlt. Tritt der Anbieter in der Woche vor der Veranstaltung zurück, betragen die Kosten, falls der Stand von uns nicht weitervermietet werden kann, 50% der Standgebühr. Falls die Standfläche weitervermietet werden kann, fallen keine Kosten an. Der Rücktritt muss dem Ver­anstalter telefonisch und schriftlich, also doppelt, mit­geteilt wird. Falls der Anbieter seinen reser­vierte Stand am Veranstaltungstermin nicht besetzt, ist der volle Betrag der betreffenden Standmiete fällig und die Reservierung bereits gebuchter weiterer Termine wird storniert.

Haftung  der Veranstalter behält sich Terminänderungen vor, verpflichtet sich aber, diese rechtzeitig be­kannt zu geben. Er haftet nicht für Kosten, die dem Anbieter durch Ausfall der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Körperschäden und Dieb­stähle. Der Anbieter haftet für die, von ihm und seinen Be­auftragten verursachten Schäden.

Werbung

Das Anbringen und Ver­teilen jeglichen Werbematerials bedarf der Zustimmung des Ver­anstalters.

Dies gilt auch für die, zum Veranstaltungsraum ge­hörenden, Verkehrsflächen. (Parkplätze, Hallenzugang...)  Werbung für Märkte anderer Veranstalter sind nicht gestattet.

Ware

Der Anbieter ist für den Verkauf der Ware und die Wahrung der Urheberrechte selbst verant­wortlich. Der Verkauf von Medien mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder volksverhetzendem Inhalt, sowie von Raubkopien ist strengstens unter­sagt. Der Verkauf von indizierten Medien und beschlagnahmten Waren (siehe BPJS-Liste) ist verboten. Sogenannte 18er-Ware darf nur in einem dafür vorgesehenen Raum verkauft werden. (Ein solcher Raum wird nur auf Anfrage mehrerer Händler zur Verfügung gestellt, falls es in den betreffenden Hallen möglich ist!) Defekte oder gebrauchte Waren (z.B. Festplatten, mangelhafte Tonträger) müssen einzeln gekennzeichnet werden. Die Preise müssen sichtbar an der Ware an­gebracht sein. Die Abgabe von Speisen und Getränken ist genehmigungspflichtig. Das Abspielen von Medien ist nur zu Vorführung, zum Zweck des Verkaufs derselben, erlaubt.

Auf- und Abbau

Alle Aussteller haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Fluchtwege müssen immer frei bleiben! Die Ausstellungsfläche be­schränkt sich auf die reser­vierte Tischfläche. (Kein Verkauf auf Bo­den, Stühlen und Gängen!)  Die Tische sind immer abzudecken (dicker Stoff bzw. Pappe).  Ein Stroman­schluss (220V) ist kostenlos. Der Anschluss von Geräten über 400W ist dem Veranstalter vorab zu mel­den. Der Aufbau endet 15 Min. vor Veranstaltungsbeginn. Danach müssen alle Fahrzeuge aus dem Lade- und Eingangsbereich sein. Der reservierte Stand wird nur bis 30 Minuten nach Veranstaltungsbeginn freigehalten. Mit dem Abbau darf frühestens erst am Ende der Veranstaltung (i.d.R.17 Uhr)  begonnen werden. Während der Veranstaltung darf sich kein Fahrzeug in der Flucht- und Brandschutzzone befinden. Jeder Anbieter muss seinen Müll wieder mitnehmen, sonst ent­steht ein Entsor­gungsbeitrag von mind.10€. Das gesetzliche Rauchverbot muss eingehalten werden. Für Hunde gilt Leinenpflicht!

Veranstalter

Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstoß ge­gen obige Bedingungen behält er sich einen soforti­gen Ausschluss des Anbieters vor. Kosten, die diesem daraus resultieren, werden nicht ersetzt. Jede Nebenabrede bedarf der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Ulm.

Bankverbindung

VR Bank Neu-Ulm/Weißenhorn eG     BLZ 730 611 91                       Konto 72 11 66




Compu Care